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   BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09   

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https://dejure.org/2011,3574
BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09 (https://dejure.org/2011,3574)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - IX ZR 105/09 (https://dejure.org/2011,3574)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - IX ZR 105/09 (https://dejure.org/2011,3574)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 S 2 InsO
    Haftung des Insolvenzverwalters: Anforderungen an die Prognoseentscheidung zur Fortführung des Schuldnerunternehmens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Klärung des Umfangs der Prüfung der Wirtschaftskraft eines Unternehmers durch einen Konkurs- oder Insolvenzverwalter vor einer übertragenden Sanierung

  • rewis.io

    Haftung des Insolvenzverwalters: Anforderungen an die Prognoseentscheidung zur Fortführung des Schuldnerunternehmens

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung des Insolvenzverwalters: Anforderungen an die Prognoseentscheidung zur Fortführung des Schuldnerunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; InsO § 61 S. 2
    Verpflichtung zur Klärung des Umfangs der Prüfung der Wirtschaftskraft eines Unternehmers durch einen Konkurs- oder Insolvenzverwalter vor einer übertragenden Sanierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Insolvenzverwalter die Wirtschaftskraft des Übernehmers prüfen?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09
    Ob der Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Revision überhaupt rechtfertigen könnte, soweit die Beschwerdeführer beanstanden, das Berufungsurteil weiche von der Rechtsprechung des Senats zur Haftung des Konkursverwalters wegen Liquidationsverschleppung gemäß §§ 60, 82 KO (Urteil vom 4. Dezember 1986 - IX ZR 47/86, BGHZ 99, 151; vom 14. April 1987 - IX ZR 260/86, BGHZ 100, 346) ab, erscheint nicht zweifelsfrei, weil sich die Rechtslage seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999, somit bereits vor mehr als zwölf Jahren, geändert hat (vgl. § 61 InsO).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09
    Ob der Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Revision überhaupt rechtfertigen könnte, soweit die Beschwerdeführer beanstanden, das Berufungsurteil weiche von der Rechtsprechung des Senats zur Haftung des Konkursverwalters wegen Liquidationsverschleppung gemäß §§ 60, 82 KO (Urteil vom 4. Dezember 1986 - IX ZR 47/86, BGHZ 99, 151; vom 14. April 1987 - IX ZR 260/86, BGHZ 100, 346) ab, erscheint nicht zweifelsfrei, weil sich die Rechtslage seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999, somit bereits vor mehr als zwölf Jahren, geändert hat (vgl. § 61 InsO).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09
    Die grundsätzlichen Anforderungen an den vom Insolvenzverwalter gemäß § 61 Satz 2 InsO zu erbringenden Entlastungsbeweis hat der Senat in den Urteilen vom 6. Mai 2004 (IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104, 115 ff) und vom 17. Dezember 2004 (IX ZR 185/03, WM 2005, 337, 338) geklärt.
  • BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09
    Die grundsätzlichen Anforderungen an den vom Insolvenzverwalter gemäß § 61 Satz 2 InsO zu erbringenden Entlastungsbeweis hat der Senat in den Urteilen vom 6. Mai 2004 (IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104, 115 ff) und vom 17. Dezember 2004 (IX ZR 185/03, WM 2005, 337, 338) geklärt.
  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Berufungsurteil ein Rechtssatz zugrunde liegt, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Schadensrecht (BGH, Urteil vom 12. Mai 1958 - II ZR 103/57, BGHZ 27, 241, 248 f; vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, ZIP 2009, 870 Rn. 14) abweicht.
  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 105/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Berufungsurteil ein Rechtssatz zugrunde liegt, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Schadensrecht (BGH, Urteil vom 12. Mai 1958 - II ZR 103/57, BGHZ 27, 241, 248 f; vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, ZIP 2009, 870 Rn. 14) abweicht.
  • OLG Schleswig, 30.05.2012 - 1 Verg 2/12

    Bewertung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe

    Für eine Masseverbindlichkeit haftet der Insolvenzverwalter (§ 61 InsO ), der bezüglich einer Fortführung des Unternehmers zu einer realistischen Einschätzung der Werthaltigkeit diesbezüglicher Geschäfte verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011, IX ZR 105/09, ZInsO 2012, 137 ).
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